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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von Reisekontor
Reise- und Geschäftsbedingungen
Sämtliche Buchungen werden nur auf Grundlage der nachstehenden Reise- und Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Bei Buchungen - die telefonisch, online oder schriftlich - aufgenommen werden, erklärt sich der Kunde mit diesen Reise- und Geschäftsbedingungen einverstanden.
Unsere Tätigkeit betrifft ausschließlich die Vermittlung von Flugtickets (Linien-/Charterflüge) sowie die Vermittlung von Hotels, Mietwagen, Pauschalprogrammen und Reiseversicherungen. Als Vermittler können wir für jedwede Mängel in der Ausführung keinerlei Haftung übernehmen. Diese richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträger, an die Sie sich bei Beanstandungen unmittelbar wenden müssen. Wenn im Urlaubsort Beanstandungen Ihrerseits auftreten, müssen Sie schriftlich die Reklamationen festhalten und vom Reiseleiter vor Ort unterschreiben lassen.
Inhalt des Reisevertrages sind folgende Reise- und Geschäftsbedingungen:
- 1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer - telefonisch, online oder schriftlichen - Anmeldung bieten
Sie Reisekontor den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie auch
für seine eigenen Verpflichtungen, entsteht.
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Sie - telefonisch, online oder
schriftlich - die Bestätigung für Ihre Buchung erhalten haben. Sie
erhalten zusätzlich zu der telefonischen oder online Bestätigung immer
noch eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung Ihrer Buchung.
- 2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen
Sie uns bitte die auf der Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt
10 % , mindestens jedoch 50 Euro von dem Gesamtpreis der Rechnung.
Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt, ohne
nochmalige Aufforderung zu leisten.
Bei Flugtickets, die aufgrund der Tarifbestimmungen umgehend ausgestellt
werden müssen, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Unser
Call Center wird sich in diesem Fall umgehend mit Ihnen in Verbindung
setzen. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung
oder der Reisepreis bis drei Werktage vor Reiseantritt nicht bezahlt
ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur
Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
- 3. Leistungen und Nebenabredungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Internet sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung.
Nebenabredungen, Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc. bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- 4. Flugtickets (Linienflugleistungen) und Reiseversicherungen
Aus steuerlichen und rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass
wir bei der Vermittlung von Flugtickets (Linienflugleistungen) und
Reiseversicherungen nicht als Veranstalter auftreten. Die Linienflugleistungen
werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert
und durchgeführt und von uns lediglich vermittelt. Die Vermittlung
der Versicherungsleistungen erfolgt im Namen der Versicherungsgesellschaften.
- 5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen bei Flugtickets (Linienflugleistungen) aufgrund von
Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung/Rechnung eingetreten
sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden,
wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als vier Monate
liegen. Genaue Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises müssen
spätestens bis drei Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt
werden. Z. B. Erhöhung der Beförderungskosten wie Flughafengebühren
oder Kerosinzuschlag etc. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach
Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem
Kunden der Rücktritt innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Information
grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an Reisekontor werden
rückerstattet.
- 6. Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung
bei Reisekontor. Die Erklärung durch Einschreiben per Rückschein wird
empfohlen.
Bei Reiserücktritt durch den Kunden werden grundsätzlich folgende
Reiserücktrittskosten ohne Nachweis berechnet.
- 6.1. Rücktritt von Linienflügen
Die Stornogebühren vor und nach Ticketing (Ticketausstellung) betragen
mindestens 150 Euro und maximal 100 % von Reisepreis pro Person, abhängig
vom Datum der Rücktrittserklärung durch den Kunden. Diese Regelung
gilt auch, wenn der Kunde den Flug nicht rechtzeitig erreicht, bei
Nichtantritt der Reise, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung
der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel
bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert hat.
- 6.2. Rücktritt von Pauschalreisen
Reiserücktritt durch den Kunden:
| Bis 30 Tage vor Reiseantritt |
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20 % des Reisepreises pro Person |
| ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt |
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25 % des Reisepreises pro Person |
| ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt |
|
30 % des Reisepreises pro Person |
| ab 14. bis 7 Tag vor Reiseantritt |
|
50 % des Reisepreises pro Person |
| ab dem 6. Tag vor Reiseantritt |
|
65 % des Reisepreises pro Person |
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt
bzw. bei Nichterscheinen |
|
80 % des Reisepreises pro Person |
Umbuchungen werden wie Stornierungen und Neubuchungen behandelt.
- 7. Ersatzperson
Die Stellung einer Ersatzperson ist grundsätzlich möglich, ist jedoch
vom Zeitpunkt und den Reisepreisbestimmungen abhängig. Es wird eine
Umbuchungsgebühr erhoben.
- 8. Gewährleistung/Abhilfe
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen
haben, so beachten Sie bitte insbesondere, dass Sie diese an Ort und
Stelle unverzüglich der Fluggesellschaft und Reiseveranstalter zur
Kenntnis bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, falls
dieses möglich ist und erforderlichenfalls eine gleichwertige Ersatzleistung
zu erbringen. Mit der Abhilfe oder Ersatzleistung ist jedoch eine
Anerkennung des Mangels nicht verbunden. Sollten Sie es schuldhaft
unterlassen, einen Mangel schriftlich anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche
insoweit nicht zu. Unabhängig von der schriftlichen Anzeige des Mangels
vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich
vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz
per Einschreiben mit Rückschein bei der Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter
in Deutschland gelten machen.
- 9. Haftung
Reisekontor ist grundsätzlich nur als Vermittler für touristische
Leistungen tätig. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen
Leistungsträger bzw.
Reiseveranstalter.
- 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Bei Rückfragen und für detaillierte Informationen steht Ihnen unser
Call Center unter der im Internet und auf der Reisebestätigung/Rechnung
angegebene Hotline gerne zur Verfügung. Alle Nachteile, die Ihnen
aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, auch wenn sich die Vorschriften nach Buchung ändern sollten.
- 11. Versand der Reiseunterlagen
Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt auf Risiko des Empfängers
per Einwurf-Einschreiben und nach vollständiger Bezahlung durch den
Reisenden. Für fahrlässig und schuldhaftes Verhalten der Zustelldienste
haften die jeweiligen Dienstleistungsunternehmen. Auf ausdrücklichen
Wunsch bei Buchung oder bei verspäteter Zahlung kann gegen Zahlung
eines Zuschlages der Versand per Express Kurier erfolgen oder die
Reiseunterlagen werden gegen Zahlung am Flughafen hinterlegt.
- 12. Flugzeiten
Soweit Reisekontor Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter Vorbehalt
der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass
auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft
möglich sind. Alle Flugzeiten hat der Kunde frühestens 72 Stunden
vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen
zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens 2
Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschsft einfinden müssen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Reisekontor nicht, soweit
dies nicht auf ein Verschulden von Reisekontor zurückzuführen ist,
wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen
hat.
- 13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Reisekontor ist Berlin. Für den Fall, dass der
Vertragspartner von Reisekontor keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu
nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Wohnsitz aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder Ihr
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner
von Reisekontor um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Berlin
vereinbart.
- 14. Reisedokumente
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen
Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisdaten,
Reiseziel usw.) zu prüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort
zu reklamieren.
- 15. Unwirksamkeit einer Reise- und Geschäftsbedingung
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Reise- und Geschäftsbedingungen
unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den
Bestand der übrigen Reise- und Geschäftsbedingungen.
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