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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von Reisekontor



Reise- und Geschäftsbedingungen

Sämtliche Buchungen werden nur auf Grundlage der nachstehenden Reise- und Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Bei Buchungen - die telefonisch, online oder schriftlich - aufgenommen werden, erklärt sich der Kunde mit diesen Reise- und Geschäftsbedingungen einverstanden.

Unsere Tätigkeit betrifft ausschließlich die Vermittlung von Flugtickets (Linien-/Charterflüge) sowie die Vermittlung von Hotels, Mietwagen, Pauschalprogrammen und Reiseversicherungen. Als Vermittler können wir für jedwede Mängel in der Ausführung keinerlei Haftung übernehmen. Diese richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträger, an die Sie sich bei Beanstandungen unmittelbar wenden müssen. Wenn im Urlaubsort Beanstandungen Ihrerseits auftreten, müssen Sie schriftlich die Reklamationen festhalten und vom Reiseleiter vor Ort unterschreiben lassen.

Inhalt des Reisevertrages sind folgende Reise- und Geschäftsbedingungen:

  • 1. Abschluss des Reisevertrages

    Mit Ihrer - telefonisch, online oder schriftlichen - Anmeldung bieten Sie Reisekontor den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie auch für seine eigenen Verpflichtungen, entsteht.

    Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Sie - telefonisch, online oder schriftlich - die Bestätigung für Ihre Buchung erhalten haben. Sie erhalten zusätzlich zu der telefonischen oder online Bestätigung immer noch eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung Ihrer Buchung.

  • 2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

    Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 10 % , mindestens jedoch 50 Euro von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

    Bei Flugtickets, die aufgrund der Tarifbestimmungen umgehend ausgestellt werden müssen, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Unser Call Center wird sich in diesem Fall umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis drei Werktage vor Reiseantritt nicht bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.

  • 3. Leistungen und Nebenabredungen

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Nebenabredungen, Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc. bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

  • 4. Flugtickets (Linienflugleistungen) und Reiseversicherungen

    Aus steuerlichen und rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir bei der Vermittlung von Flugtickets (Linienflugleistungen) und Reiseversicherungen nicht als Veranstalter auftreten. Die Linienflugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und durchgeführt und von uns lediglich vermittelt. Die Vermittlung der Versicherungsleistungen erfolgt im Namen der Versicherungsgesellschaften.

  • 5. Preiserhöhungen

    Preiserhöhungen bei Flugtickets (Linienflugleistungen) aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung/Rechnung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Genaue Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises müssen spätestens bis drei Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden. Z. B. Erhöhung der Beförderungskosten wie Flughafengebühren oder Kerosinzuschlag etc. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Information grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an Reisekontor werden rückerstattet.

  • 6. Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

    Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Reisekontor. Die Erklärung durch Einschreiben per Rückschein wird empfohlen.

    Bei Reiserücktritt durch den Kunden werden grundsätzlich folgende Reiserücktrittskosten ohne Nachweis berechnet.

  • 6.1. Rücktritt von Linienflügen

    Die Stornogebühren vor und nach Ticketing (Ticketausstellung) betragen mindestens 150 Euro und maximal 100 % von Reisepreis pro Person, abhängig vom Datum der Rücktrittserklärung durch den Kunden. Diese Regelung gilt auch, wenn der Kunde den Flug nicht rechtzeitig erreicht, bei Nichtantritt der Reise, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert hat.

  • 6.2. Rücktritt von Pauschalreisen

    Reiserücktritt durch den Kunden:

    Bis 30 Tage vor Reiseantritt     20 % des Reisepreises pro Person
    ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt     25 % des Reisepreises pro Person
    ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt     30 % des Reisepreises pro Person
    ab 14. bis 7 Tag vor Reiseantritt     50 % des Reisepreises pro Person
    ab dem 6. Tag vor Reiseantritt     65 % des Reisepreises pro Person

    ab dem 2. Tag vor Reiseantritt
    bzw. bei Nichterscheinen

        80 % des Reisepreises pro Person

    Umbuchungen werden wie Stornierungen und Neubuchungen behandelt.

  • 7. Ersatzperson

    Die Stellung einer Ersatzperson ist grundsätzlich möglich, ist jedoch vom Zeitpunkt und den Reisepreisbestimmungen abhängig. Es wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.

  • 8. Gewährleistung/Abhilfe

    Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so beachten Sie bitte insbesondere, dass Sie diese an Ort und Stelle unverzüglich der Fluggesellschaft und Reiseveranstalter zur Kenntnis bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, falls dieses möglich ist und erforderlichenfalls eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Mit der Abhilfe oder Ersatzleistung ist jedoch eine Anerkennung des Mangels nicht verbunden. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel schriftlich anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Unabhängig von der schriftlichen Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz per Einschreiben mit Rückschein bei der Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter in Deutschland gelten machen.

  • 9. Haftung

    Reisekontor ist grundsätzlich nur als Vermittler für touristische Leistungen tätig. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Leistungsträger bzw.
    Reiseveranstalter.

  • 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

    Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Bei Rückfragen und für detaillierte Informationen steht Ihnen unser Call Center unter der im Internet und auf der Reisebestätigung/Rechnung angegebene Hotline gerne zur Verfügung. Alle Nachteile, die Ihnen aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn sich die Vorschriften nach Buchung ändern sollten.
  • 11. Versand der Reiseunterlagen

    Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt auf Risiko des Empfängers per Einwurf-Einschreiben und nach vollständiger Bezahlung durch den Reisenden. Für fahrlässig und schuldhaftes Verhalten der Zustelldienste haften die jeweiligen Dienstleistungsunternehmen. Auf ausdrücklichen Wunsch bei Buchung oder bei verspäteter Zahlung kann gegen Zahlung eines Zuschlages der Versand per Express Kurier erfolgen oder die Reiseunterlagen werden gegen Zahlung am Flughafen hinterlegt.

  • 12. Flugzeiten

    Soweit Reisekontor Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens 2 Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschsft einfinden müssen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Reisekontor nicht, soweit dies nicht auf ein Verschulden von Reisekontor zurückzuführen ist, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

  • 13. Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand von Reisekontor ist Berlin. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Reisekontor keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Reisekontor um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

  • 14. Reisedokumente

    Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisdaten, Reiseziel usw.) zu prüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

  • 15. Unwirksamkeit einer Reise- und Geschäftsbedingung

    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Reise- und Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reise- und Geschäftsbedingungen.